Feststellanlagen

Feststellanlagen Rauchschaltanlagen Wiek Tore Mönchengladbach NRW
Feststellanlagen Rauchschaltanlagen Wiek Tore Mönchengladbach NRW

Zu wirtschaftlichen Fertigungsabläufen gehören durchgängige Be- und Entladesysteme oder offene Türen. Bauaufsichts-behörden schreiben allerdings vor, dass Türöffnungen in Brandabschnitten

(Gebäudeabschnitte) mit Feuerschutztüren-oder Toren verschlossen

sein müssen. Dies ist jedoch meist nicht mit dem Betriebsablauf zu vereinbaren. Somit ist das„Offenhalten“ von Feuerschutztüren nur erlaubt, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind.

Zur schnellen und sicheren Brandfrüherkennung kommen Rauch- oder Thermoschalter in Kombination mit Feststelleinrichtungen zum Einsatz. Schon bei der ersten Rauchentwicklung lösen Rauchschalter die gewünschte Aktion aus, wie das Schließen von Feuer- und Rauch-schutztoren, Aktivierung von Entrauchungsanlagen, Abschalten von Netzspannung oder einfach akustische bzw. optische Alarmierung.

Gemäß den DIBt-Richtlinien müssen Rauchschalter regelmäßig gewartet und einer Funktionsprüfung unterzogen werden; monatlich durch den Betreiber in Form einer Sicht- und Funktionskontrolle, jährlich durch den Fachmann mit Prüfsubstanz. Für die Sicherstellung der Funktion, Reparatur und Erfüllung der sicherheitstechnischen Auflagen sind wir Ihr sachkundiger zertifizierter Partner.

 

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Rauchschaltanlagen

Wir sind berechtigt Abnahmen und Wartungen an: 

Hekatron Rauchschaltanlagen

(außerhalb explosionsgefährdeter Anlagen) 

gemäß den Richtlinien des deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin durchzuführen.